Triple X Entertainment lässt über Kanzlei Carsten Goethe Urheberrechtsverstöße abmahnen

 

Die Anwaltskanzlei Carsten Goethe spricht zurzeit Abmahnungen im Auftrag der Triple X Entertainment UG wegen Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-„Tauschbörsen“ an dem Filmwerk Hobbynutten Hart am Limit aus.

Die Vorgehensweise des Rechtsanwalts Carsten Goethe entspricht dabei im Wesentlichen der anderer abmahnender Kanzleien.

Gefordert sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Von deren Verwendung ist abzuraten.

Überdies sollten Abgemahnte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Ansonsten drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, ruft einer unserer Vertragsanwälte zurück, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch Rechtsanwalt Carsten Goethe im Namen der Firma Triple X Entertainment zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot. Sichern Sie sich unsere kompetente Hilfe noch heute!

 

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