U + C Rechtsanwälte mahnen für die Silwa Filmvertrieb AG den Film Haremsdamen ab

Unsere Vertragsanwälte haben uns mitgeteilt, dass momentan die U + C Rechtsanwälte im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen. Gegenstand der Abmahnungen sind angebliche Rechtsverstöße gegen das Filmwerk Haremsdamen.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von den U + C Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch die „modifizierten“ Unterlassungserklärungen, welche teilweise im Web zu finden sind.

Sie sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der U + C Rechtsanwälte im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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