Abmahnung U + C Rechtsanwälte- Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen

Wie uns unsere Vertragsanwälte informiert haben, mahnt aktuell die Kanzlei U + C Rechtsanwälte im Auftrag z.B. der Creativ Film-Foto WA GmbH, DBM Videovertrieb GmbH, Purzel Video GmbH und Magmafilm GmbH u.a. Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) ab.

Die Vorgehensweise von U + C Rechtsanwälte ist dabei weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags .

Im Falle einer solchen Abmahnung empfehlen wir, die von den U + C Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Ebenso mit Vorsicht zu genießen sind auch die modifizierten Unterlassungserklärungen, wie sie teilweise im Netz zu finden sind. Jedoch sollte eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, da dann gerichtliche einstweilige Verfügungen drohen, die mit hohen Kosten verbunden sind.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand benötigt oder nicht.


Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der U + C Rechtsanwälte zu in formieren.
Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

One thought on “Abmahnung U + C Rechtsanwälte- Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in Tauschbörsen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin Mitte 2008 für ein Spiel der Kalypso Media von U+C abgemahnt worden.
    Mod UE ist fristgerecht abgesendet worden. Danach habe ich Januar und März 2009
    jeweils noch ein Schreiben mit Aufforderung zur Zahlung erhalten. Seitdem war Ruhe.
    Heute habe ich ein einen Brief erhalten mit Androhung der Klageeinreichung wenn bis
    03.03.2010 keine Reaktion auf die Schreiben von vor einem Jahr erfolgt.
    Das beunruhigt mich doch gerade ein wenig. Wissen Sie von anderen Abgemahnten die
    wirklich mit U+C vor Gericht waren oder ist das alles nur Drohgebärde?
    mfg
    j.

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