U+C Rechtsanwälte sprechen im Auftrag der MFA + Filmdistribution e. K. Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Urheberrecht aus

Die U+C Rechtsanwälte (Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) mahnen derzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-„Tauschbörsen“ durch sogenanntes „Filesharing“ des Filmwerks Ronal der Barbar ab. Auftraggeber und Rechte-Inhaber ist die Firma MFA + Filmdistribution e. K.

Von den Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 650 € gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von den U + C Rechtsanwälten vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sonst Nachteile entstehen könnten.

Darüber hinaus warnen wir vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet. Auf keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte Frist ignorieren, weil daraus gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten resultieren können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der U+C Rechtsanwälte im Namen der MFA + Filmdistribution e. K. zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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