Universal Music GmbH lässt durch die Rasch Rechtsanwälte den Longplayer Loud von Rihanna abmahnen

Ein Vertragsanwalt unseres Hauses hat uns darüber informiert, dass die Rasch Rechtsanwälte momentan angebliche Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Online-Netzwerken an dem aktuellen Musikalbum der Künstlerin RihannaLoud – abmahnen. Rechteinhaber ist die Universal Music GmbH.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert, welcher bei über 1.000,00 Euro liegen dürfte.

Wir empfehlen Betroffenen aus guten Gründen, die von den Rasch Rechtsanwälten ausformuliert mitgeschickte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorige Prüfung durch einen Juristen zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann (problematisch ist v. a. das sog. „Schuldanerkenntnis“). Außerdem ist vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet zu warnen. Suchen Sie in Ihrem eigenen Interesse lieber direkt einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf.

Sie sollten die Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden enorme Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch die Kanzlei Rasch aufzuklären.

Nutzen Sie das Angebot und informieren Sie sich kostenfrei!

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