Universal Music lässt durch Rechtsanwälte Rasch Urheberrechtsverletzungen an dem Lied Nur in meinem Kopf des Sängers Andreas Bourani abmahnen

Die Universal Music GmbH lässt gerade Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sog. „Filesharing“) an dem Musiktitel Nur in meinem Kopf des Sängers Andreas Bourani abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Rasch ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Rechtsanwälte Rasch ähnelt der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwälte Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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