Universal Music lässt durch Rechtsanwälte Rasch Urheberrechtsverstöße gegen den Titel Yesterday von Reamonn abmahnen

 

Die Rasch Rechtsanwälte mahnen zurzeit im Auftrag der Universal Music GmbH Urheberrechtsverletzungen durch unerlaubtes „Filesharing“ in Online-„Tauschbörsen“ an dem Song Yesterday der Gruppe Reamonn um Frontmann Rea Garvey ab. 

Die Vorgehensweise der Rasch Rechtsanwälte deckt sich dabei größtenteils mit der anderer abmahnender Kanzleien:

Es sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewährten Unterlassungsverpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 1.200 € gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir aus langjähriger Erfahrung, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Außerdem sollten Betroffene eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die Rasch Rechtsanwälte im Namen der Firma Universal Music zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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