Universal Music lässt über Rechtsanwälte Rasch Urheberrechtsverstöße gegen das Album Sorry For Party Rocking von LMFAO abmahnen

Die Kanzlei Rechtsanwälte Rasch mahnt gerade für Universal Music Urheberrechtsverletzungen durch „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Album Sorry For Party Rocking der Gruppe LMFAO ab.

Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Von der Verwendung „modifizierter Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet ist abzuraten.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Sonst drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Rechtsanwälte Rasch im Namen der Universal Music GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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