Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Auffenberg für INO Handels & Vertriebs GmbH betreffend Filmwerk Schafft Ihr’s? (Teil 14)

Die APW Rechtsanwälte & Notar mahnen zurzeit im Namen der INO Handel & Vertriebs GmbH Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sogenanntes „Filesharing“) ab. Gegenstand der Abmahnungen sind Rechteverletzungen an dem Filmwerk Schafft Ihr’s? (Teil 14).

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien. Es werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, eine von der Kanzlei APW Rechtsanwälte & Notar formulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.
Mit Vorsicht zu genießen sind auch „modifizierte“ Unterlassungserklärungen, wie sie im Internet zu finden sind.

Sie sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Kanzlei Auffenberg im Auftrag der INO Handels & Vertriebs GmbH zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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