Urheberrechtliche Abmahnung im Auftrag von Benjamin Thorn durch die Kanzlei pixel.law

Wir haben aktuell Kenntnis von der Versendung urheberrechtlicher Abmahnungen im Auftrag von Benjamin Thorn durch die Kanzlei pixel.law erhalten. Den Adressaten wird vorgeworfen näher bezeichnete Fotografien öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Beseitigungs-, Unterlassungs- Aufwendungs- sowie Schadensersatzansprüche werden geltend gemacht. Zur Ermittlung des Schadensersatzes wird auf die Lizenzanalogie verwiesen. Laut Homepage ist Herr Thorn Hochzeitsfotograf.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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