Urheberrechtliche Abmahnung im Namen der Golfakademie GmbH & Co. KG

 

Wir haben von einer urheberrechtlichen Abmahnung durch die fink henkel & partner Rechtsanwälte aus Köln im Auftrag der Golfakademie GmbH & Co. KG mit Sitz in Ising Kenntnis genommen.

Gegenstand der ausgesprochenen Abmahnung ist die unerlaubte Verwendung fremder Texte im Rahmen der Bewerbung bzw. des Verkaufes von Golf-Produkten auf der Internethandel-Plattform Tradoria.

Es sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages gefordert. Der uns bekannte Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Abgemahnten empfehlen wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil ansonsten gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch die fink henkel & partner Rechtsanwälte im Auftrag der Golfakademie GmbH & Co. KG zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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