Urheberrechtliche Abmahnungen durch Daniel Sebastian im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH

Aktuell werden vermehrt Abmahnungen durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH versendet.

  1. Was ist eine Abmahnung?

Abmahnungen können aus den unterschiedlichsten Rechtsgebieten stammen. Während im Arbeitsrecht, zum Beispiel, die Abmahnung eine Voraussetzung der Kündigung ist, sieht es im Urheberrecht anders aus. Zunächst einmal erfüllt die Abmahnung die Funktion eine Streitigkeit kostengünstig außergerichtlich beizulegen. Ein vermeintlich Berechtigter fordert eine andere Person formal dazu auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Meist wird mit der Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Im Prinzip könnte auch direkt geklagt werden, dem Empfänger der Abmahnung soll allerdings meinst noch einmal Gelegenheit dazu gegeben werden die Rechtsverletzung einzusehen und weitere Kosten zu vermeiden.

  1. Warum erhalte ich eine Abmahnung?

Das UrhG (Urheberrechtsgesetz) schützt bestimmte Inhalte vor Eingriffen Dritter. Der Dritte darf nicht ohne entsprechende Zustimmung des Urhebers in die geschützten Verwertungsrechte eingreifen.

Beim Filesharing zum Beispiel werden gleichzeitig mit dem Download auch Inhalte zur Verfügung gestellt, was nicht zulässig ist und dann meist Grund der Abmahnung ist.

  1. Was soll ich jetzt tun?

Zunächst einmal sollten Sie die erhaltene Abmahnung nicht ignorieren. In den seltensten Fällen handelt es sich um Betrug oder Abzocke. Sind Sie sich unsicher, beraten Sie sich bitte mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin. Äußern Sie sich zur Abmahnung nicht, kann Ihr Schweigen unter Umständen als Zugeständnis gewertet werden.

Auch sollten Sie nicht ohne weitere Prüfung die geforderten Geldbeträge bezahlen. Sie können ohne nähere Prüfung nicht sicher sein, ob die geforderten Beträge überhaupt berechtigt sind oder aber zu hoch angesetzt sind.

Auf keinen Fall sollte eine Unterlassungserklärung abgeben, die zuvor aus dem Internet heruntergeladen wurde. Diese hat mit der konkreten Fallgestaltung nichts zu tun. Gerade aufgrund des Vertragsstrafeversprechens und der damit einhergehenden Bindungswirkung ist hier absolute Vorsicht geboten.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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