Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte mahnen für Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen an dem Film Hausbesuch bei Nataly ab

Die Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft lässt zurzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen durch sogenanntes „Filesharing“ an dem Filmwerk Hausbesuch bei Nataly abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte aus München ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte ist weitgehend identisch mit der anderer Kanzleien: Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 952,00 € gefordert.

Abgemahnten raten wir, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Mit Vorsicht zu betrachten sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Vahrenwald & Kretschmer Rechtsanwälte im Auftrag der Süddeutsche Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd. zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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