Verband sozialer Wettbewerb e. V. mahnt irreführende Werbung ab

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verband sozialer Wettbewerb e. V. mit Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin erfahren. 

Gerügt wird die Anpreisung des Getränkes „Shot for Slim“ als „Diät-Drink“ in einem Online-Shop. Dies stellt aus Sicht des abmahnenden Verbandes eine irreführende Werbung und somit einen Verstoß gegen das Werberecht dar.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es könnten dann eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden weitere Kosten auf Sie zukommen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Namen des Verbandes sozialer Wettbewerb e. V. aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

Top