Verband sozialer Wettbewerb e. V. mahnt irreführende Werbung mit Cellulite Anwendungen ab

Wir haben die Nachricht von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des „Verein sozialer Wettbewerb e.V.“ erhalten.

Es geht um vermeintlich irreführende Werbung mit einer Anwendung gegen Cellulite in einem Onlineshop.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung keinesfalls ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Die Höhe der Vertragsstrafe sollte hinterfragt werden.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch den Verein sozialer Wettbewerb e. V. zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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