Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. geht mit Abmahnungen gegen Wettbewerbswidrigkeiten vor

Ein Vertragsanwalt hat uns davon berichtet, dass der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. momentan angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen lässt. Bezug genommen wird dabei auf ein Vergehen gegen die Preisangabenverordnung durch eine fehlende Grundpreisangabe. Die betreffenden Online-Handelsplattformen sind eBay und ein Online-Shop; der Handelsbereich nennt sich B2C (Händler an Verbraucher).

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Wie immer gilt zu klären, ob die genannten Ansprüche angemessen oder schlicht überzogen sind.

Betroffenen ist zu raten, die von der mit diesem Fall betrauten Anwaltskanzlei formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies zu erheblichen Nachteilen führen kann: etwa der Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten überdies nie ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit einhergehend hohe Kosten die Konsequenz sein können.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. zu informieren.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich noch heute!

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