„Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs“ lässt Abmahnungen aufgrund vermeintlicher Wettbewerbsrecht-Verstöße aussprechen

Ein Vertragsanwalt hat uns mitgeteilt, dass der „Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs“ derzeit Abmahnungen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht aussprechen lässt.

Die angeblichen Wettbewerbsverstöße sollen sich auf der Online-Handelsplattform „eBay“ zugetragen haben. Dabei handelt es sich um vermeintlich unzureichende und überdies fehlerhafte Werbung mit Garantien („Gewährleistung: 2 Jahre Herstellergarantie/Garantie“).

Gefordert werden üblicherweise die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung von fälligen Rechtsanwaltskosten.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen in jedem Fall, die im Auftrag des „Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs“ abgegebene Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil dies zu erheblichen Nachteilen (v.a.: erhöhte Vertragsstrafegefahr!) führen kann.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und damit jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er juristischen Beistand möchte oder nicht.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen im Auftrag des „Vereins zum Schutz des legalen Wettbewerbs“ zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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