Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs mahnt Fehler in der Widerrufsbelehrung ab

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs Kenntnis erlangt.

Betroffen ist ein eBay-Händler im Bereich B2C, d. h. er verkauft an Privatpersonen.

Gerügt werden die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung, mangelhafte Angaben zum Frist-Beginn sowie fehlerhafte Angaben bzgl. der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“).

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Sonst drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch den Verein zum Schutz des legalen Wettbewerbs zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

 

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