Verlagsgruppe Random House GmbH lässt nach wie vor über Waldorf Frommer Rechtsanwälte urheberrechtliche Verstöße abmahnen

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit Sitz in München mahnen zurzeit im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH Urheberrechtsverletzungen durch sogenanntes „Filesharing“ in Online-Tauschbörsen an dem Buch Ein Schnupfen hätte auch gereicht von Gaby Köster und Till Hoheneder ab.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien: Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags verlangt.

Abgemahnten raten wir, die von der Gegenseite vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren! Anderenfalls drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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