VSM Deutschland GmbH lässt über die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen verschicken

Die Firma VSM Deutschland GmbH lässt zurzeit durch die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt Abmahnungen im Wettbewerbsrecht aussprechen. Gerügt werden Fehler in der Widerrufsbelehrung sowie die Werbung mit Garantie.

Abgemahnte werden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrags aufgefordert. Der Gegenstandswert beträgt 45.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von der Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen kann.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt im Auftrag der VSM Deutschland GmbH zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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