Waldorf Frommer mahnen das Album Hard Knocks von Joe Cocker für Sony Music ab

Nach aktuellen Informationen unserer Vertragsanwälte mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer jetzt auch angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum Hard Knocks von Joe Cocker ab. Rechteinhaber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Im Rahmen der Teilnahme an sogenannten Online-Tauschbörsen soll es zu unerlaubtem Dateien-Austausch (Filesharing) bzw. illegaler Verbreitung des genannten Werkes gekommen sein.

Vom Abgemahnten fordern die in der „Branche“ bekannten Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem verlangen sie die Zahlung eines Pauschalbetrags.

Wir empfehlen Betroffenen, die von der Kanzlei Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, weil ansonsten große Nachteile entstehen können.

Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus den Tiefen des Internets. Suchen Sie lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf, damit Sie diesbezüglich auf der sicheren Seite sind.

Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte(n) Frist(en) ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit zusammenhängend empfindliche Kosten nach sich ziehen kann.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer aufzuklären.

Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Nach aktuellen Informationen unserer Vertragsanwälte mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer jetzt auch angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum Hard Knocks von Joe Cocker ab. Rechteinhaber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Im Rahmen der Teilnahme an sogenannten Online-Tauschbörsen soll es zu unerlaubtem Dateien-Austausch (Filesharing) bzw. illegaler Verbreitung des genannten Werkes gekommen sein. Vom Abgemahnten fordern die in der „Branche“ bekannten Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem verlangen sie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Wir empfehlen Betroffenen, die von der Kanzlei Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, weil ansonsten große Nachteile entstehen können. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus den Tiefen des Internets. Suchen Sie lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf, damit Sie diesbezüglich auf der sicheren Seite sind. Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte(n) Frist(en) ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit zusammenhängend empfindliche Kosten nach sich ziehen kann. In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer aufzuklären. Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

Nach aktuellen Informationen unserer Vertragsanwälte mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer jetzt auch angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum Hard Knocks von Joe Cocker ab. Rechteinhaber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH. Im Rahmen der Teilnahme an sogenannten Online-Tauschbörsen soll es zu unerlaubtem Dateien-Austausch (Filesharing) bzw. illegaler Verbreitung des genannten Werkes gekommen sein. Vom Abgemahnten fordern die in der „Branche“ bekannten Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem verlangen sie die Zahlung eines Pauschalbetrags. Wir empfehlen Betroffenen, die von der Kanzlei Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben, weil ansonsten große Nachteile entstehen können. Darüber hinaus warnen wir aus gutem Grund vor „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus den Tiefen des Internets. Suchen Sie lieber einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt auf, damit Sie diesbezüglich auf der sicheren Seite sind. Auf gar keinen Fall sollten Sie die Abmahnung und die darin gesetzte(n) Frist(en) ignorieren, weil dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit zusammenhängend empfindliche Kosten nach sich ziehen kann. In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte gerne dazu bereit erklärt, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit auf einen erfahrenen juristischen Beistand zu geben. Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein kompetenter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch Waldorf Frommer aufzuklären. Keine Panik: Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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