Waldorf Frommer mahnen für Warner Bros. Entertainment GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem erfolgreichen Film Zweiohrküken ab

Unsere Vertragsanwälte haben uns mitgeteilt, dass die Warner Bros. Entertainment GmbH vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film-Hit Zweiohrküken mit Til Schweiger abmahnen lässt. In so genannten Tauschbörsen bzw. Peer-to-Peer-Netzwerken soll es zu einer unerlaubten Verbreitung des Werks, das seit dem 27. August 2010 im Fachhandel erhältlich ist, gekommen sein. Man spricht von Filesharing. Die Abmahnschreiben werden versandt von der Kanzlei Waldorf Frommer aus München.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. So werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (956,00 €) gefordert.

Abgemahnten ist zu empfehlen, die von Waldorf Frommer vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Zudem sollte man vorsichtig sein bei angeblich modifizierten Unterlassungserklärungen aus dem Internet.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten in keinem Fall ignoriert werden, da gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und dadurch jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei für eine rechtliche Hilfe zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein erfahrener Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf Frommer aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

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