Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen das Hörbuch Harry Potter und die Heiligtümer des Todes im Auftrag des DHV – Der Hörverlag ab

Nach Informationen unserer Vertragsanwälte mahnen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gerade im Auftrag des DHV Der Hörverlag GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) ab. Gegenstand verschickter Abmahnungen sind vermeintliche Rechteverletzungen an dem Hörbuch Harry Potter und die Heiligtümer des Todes von Joanne K. Rowling.

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 806,00 € gefordert.

Wir empfehlen, die von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann.
Mit Vorsicht zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“, die teilweise im Internet zu finden sind.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag von DHV Der Hörverlag GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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