Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für die Constantin Film Verleih GmbH das Werk Die Superbullen ab

Von unseren Vertragsanwälten haben wir erfahren, dass der Rechteinhaber Constantin Film Verleih GmbH zurzeit angebliche Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (sog. „Filesharing“) an dem Film Die Superbullen abmahnen lässt. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte verschickt.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer abmahnender Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags (956 Euro) verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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