Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für Majestic Filmverleih GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Werk Wüstenblume ab

Die Majestic Filmverleih GmbH lässt derzeit Urheberrechtsverletzungen in Online-Tauschbörsen (durch sogenanntes „Filesharing“) an dem Filmwerk Wüstenblume abmahnen. Die Abmahnungen werden von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ausgesprochen.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 956 € verlangt.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, da sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Majestic Filmverleih GmbH zu informieren.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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