Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für Sony Music Hörspiele aus der Reihe Die drei ??? ab

Ein Vertragsanwalt hat uns mitgeteilt, dass aktuell die Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen („Filesharing“) abmahnen. Gegenstand der Abmahnungen sind vermeintliche Rechteverletzungen an einigen Hörspielen aus der bekannten Reihe Die drei ???; darunter Haus des Schreckens (Folge 131), Spuk im Netz (Folge 132), Fels der Dämonen (Folge 133) und Der tote Mönch (Folge 134).

Die Vorgehensweise ist weitgehend identisch mit der anderer Abmahnkanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert.

Wir empfehlen, die von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da diese zu erheblichen Nachteilen führen kann.
Mit Vorsicht zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“, die teilweise im Internet zu finden sind.

Andererseits sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist nie ignoriert werden, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich innerhalb von 24 Stunden ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise bei Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und informieren Sie sich!

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