Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für Sony Music Urheberrechtsverletzungen an dem Album Sting in the tail der Gruppe Scorpions ab

Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen für Sony Music Entertainment Germany GmbH die illegale Verbreitung des Albums Sting in the tail der Gruppe Scorpions in „Online-Tauschbörsen“ ab.

Die Vorgehensweise der Waldorf Frommer Rechtsanwälte deckt sich weitgehend mit der anderer Kanzleien. Es werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages gefordert.

Abgemahnten raten wir, die mitgeschickte Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen kann. Vorsichtig zu behandeln sind auch „modifizierte Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet.

Betroffene sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, weil sonst gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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