Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnen Urheberrechtsverstöße gegen das Musikalbum Revolverheld der gleichnamigen deutschen Band für die Sony BMG Music Entertainment GmbH ab

Wir sind von einem unserer Vertragsanwälte benachrichtigt worden, dass die Sony BMG Music Entertainment GmbH dabei ist, über die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen aufgrund vermeintlich unerlaubter Verwertung des Musikalbums Revolverheld der gleichnamigen Musikgruppe zu versenden.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines Schadensersatzes gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen, die von der Kanzlei Waldorf Frommer formulierte Unterlassungserklärung niemals im „Alleingang“ ohne anwaltliche Prüfung zu unterschreiben, weil diese zu erheblichen Nachteilen führen kann. Gleichfalls ist vor modifizierten Unterlassungserklärungen, auf die man im Internet stößt, zu warnen. Sie bieten keine befriedigende Sicherheit.

Abgemahnte sollten die Abmahnung und deren Fristen niemals ignorieren, da dies gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten nach sich ziehen kann.

In einer mit uns getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte dazu verpflichtet, Betroffene kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein auf das Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle von Abmahnungen durch Waldorf Frommer für die Sony BMG Music Entertainment GmbH aufzuklären.

Nutzen Sie unser unverbindliches Angebot und informieren Sie sich!

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