Wer A(bmahnung) sagt, muss auch b(ezahlt) werden – oder?!

Der folgende Text schildert die Erfahrungen unserer Vertragsanwälte im Kampf gegen das Abmahngeschäft. Schmunzeln erlaubt.

Aus der Praxis unserer Vertragsanwälte:

Die meisten Abmahnungen sind nach unserer festen Überzeugung nicht etwa dadurch motiviert, dass der andere Teil sich zu Lasten seiner Mitbewerber oder des Verbrauchers einen relevanten Vorteil verschafft, sondern in der Hoffnung, mit wenig Arbeit viel Geld zu verdienen.

Diese Hoffnung hat einige Kollegen offenbar zu der Annahme kommen lassen, dass eigene Abmahnungen grundsätzlich berechtigt und risikofrei seien.

Lesen Sie nun die Geschichte einer Abmahnung in 6 Akten – Ob es sich hier um eine Tragödie oder Komödie handelt, bestimmt sich selbstverständlich nach dem Auge des Betrachters.


1. Akt: Die Abmahnung

Den Gedanken der eigenen Unangreifbarkeit muss auch Herrn Rechtsanwalt T. aus Berlin beflügelt haben, als er, nachdem er einem weiteren Händler eine der üblichen Widerrufsbelehrungs-Abmahnungen übersandt hatte, wirklich keinen Zweifel daran ließ, dass er nur eine sofortige Zustimmung zu den von ihm veranschlagten Abmahn-Kosten als akzeptable Stellungnahme ansehen würde.

Denn nur einen Tag nach Abgabe der Unterlassungserklärung (in welcher – wie üblich – die Zahlungspflicht gestrichen wurde), rief der Kollege bei uns an mit der einzigen Frage, „was denn mit der Geldzahlung“ sei und dass eine Abmahnung schließlich Geld koste.
Nachdem hierauf nicht innerhalb des Geduldsrahmens des Kollegen gezahlt wurde, erreichte unseren Mandanten kurze Zeit später ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Zwischenbilanz: Kosten aus der Abmahnung 755,- EUR für 20 Minuten Arbeit. Bisher ein gutes Geschäft

2. Akt: Die „Retourkutsche“
In der sicheren Aussicht des schließlich gesetzesmäßig ihm zustehenden Geldeingangs konnten den Kollegen T. natürlich auch keine Angebote überzeugen, die zu einer gütlichen Streitbeilegung, z.B. durch Reduzierung der geforderten 735,- EUR führen konnten.

Die Hinweis, dass auch seine Mandantschaft (deren Namen er falsch schreibt, uns dagegen das Abschreiben des Namens aus seinem Schriftsatz nicht durchgehen lässt) es mit dem lauteren Wettbewerb nicht so genau nehme, wird geflissentlich ignoriert.

Daher riskiert er es, dass nunmehr auch sein Mandant abgemahnt wird und reagiert hierauf wie  folgt:
Er gibt für seinen Mandanten einerseits eine Unterlassungserklärung ab, verweigert andererseits aber die Zahlung. Denn seinen Zahlungsanspruch sieht er nicht gefährdet.  Schließlich sei die Gegenabmahnung nur eine Retourkutsche, was ja nicht zulässig sei.

Zwischenbilanz:
Abmahnung ausgesprochen + 755 EUR
Abmahnung kassiert – 755 EUR
Kosten für den Mahnbescheid ca. – 100 EUR
_________________________________
– 100 EUR

3. Akt: Der AGB-Klau
Nun stellt sich für den abmahnfreudigen Kollegen die Frage, wie er sicher stellen soll, dass sein Mandant gegen die von ihm abgegebene Unterlassungserklärung nicht verstößt.
Kein Problem, denkt sich der Kollege, gucken wir doch einfach mal, wie die soeben abgemahnte Konkurrenz das macht.
Und siehe da: Dort findet er alles, was auch seinen Mandanten vor der Vertragsstrafe bewahrt. Kollege T. macht fortan keine halben Sachen: Er empfiehlt seinem Mandanten schlicht die Übernahme der gesamten AGB der Konkurenz.

War da was mit Urheberrecht?
Wir sind natürlich keine Unmenschen und weisen den Mandanten des Kollegen T. erst einmal kostenfrei per Mail darauf hin, dass er mit unseren Texten belehre und bitten ihn, sie doch wieder von seinen Angeboten zu entfernen.
10 Minuten nach dieser Mail sind unsere AGB aus dem Angebot des Abmahners verschwunden.
Dies hält jedoch nicht lange:
Nur einen Tag später sind die AGB – offenbar auf Anraten des Kollegen T. – wieder auf der Interseite des Abmahners in „ganzer Pracht“ zu lesen, wonach es mit der Gutmütigkeit unsererseits ein Ende hat.

Folge: formelle Abmahnung nebst Lizenzgebühr für die Nutzung unserer AGB in Höhe von 650 EUR.

Zwischenbilanz:
Abmahnung ausgesprochen + 755 EUR
Abmahnung kassiert – 755 EUR
Kosten für den Mahnbescheid ca. – 100 EUR
Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht – 650,-
Linzenzgebühr – 650,– EUR
_________________________________
– 1400 EUR

4. Akt: Fehlende Einsicht

Das sieht der Kollege nun aber anders und rät seinem Mandanten, keine Unterlassungserklärung abgegeben.
Was er offenbar verkennt: Im einem solchen Fall kann man dann in Deutschland gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wodurch die Unterlassungspflicht unter Ordnungsgeld- und ersatzweise Haftandrohung  erzwungen werden kann.
Das kostet auch Geld, nämlich so ca. 600 EUR.
Und so hat das LG Köln es schließlich auch entschieden.

Zwischenbilanz:
Abmahnung ausgesprochen + 755 EUR
Gegenabmahnung kassiert – 755 EUR
Kosten für den Mahnbescheid ca. – 100 EUR
Abmahnng wegen Verstoß gegen das Urheberrecht 650,-
Lizenzgebühr – 650,– EUR
Gerichtsverfahren – 600,– EUR
_________________________________
– 2000 EUR

5. Akt: Das Ordnungsgeld
Das – denkt sich der Kollege T.- kann ich doch ganz einfach umgehen. Nämlich indem ich einfach einen Abschnitt aus den AGB rausnehme, denn dann werden die AGB ja nicht in Ihrer Gesamtheit verwendet.
Was er hierbei allerdings vergisst ist, dass auch kerngleiche Verstöße von der Verfügung des Gerichts umfasst sind.
Der Antrag auf Ordnungsgeld Ordnungsgeld i.H.v. 2000 Euro wurde daher verfasst. Wie gesagt, alles nicht das Geld des Kollegen  T. sondern das seines Mandanten.

Zwischenbilanz:
Abmahnung ausgesprochen + 755 EUR
Gegenabmahnung kassiert – 755 EUR
Kosten für den Mahnbescheid ca. – 100 EUR
Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht – 650,-
Lizenzgebühr für AGB – 650,– EUR
Gerichtsverfahren – 600,– EUR
Ordnungsgeld – 2000,-
_________________________________
– 4000 EUR

6. Akt: Der Anwaltswechsel
Nun greift der Mandant des Kollegen T. zum letzten Mittel und wechselt den Anwalt, der uns einen Vergleich anbietet.
Der Antrag auf Ordnungsgeld wird daher nicht an das Gericht geschickt.
Der Vergleich wird wie folgt beschlossen:
„1. Die Antragstellerin erteilt dem Antragsgegner an dem in der einstweiligen Verfügung als Streitgegenstand des Verbotstenors enthaltenen Text eine einfache Lizenz und erteilt dem Antragsgegner eine Rechnung über 650,00 Euro netto/773,50 Euro brutto.
2. Der Antragsgegner zahlt an die Antragstellerin einen Betrag von 773,50 Euro.
3. Der Antragsgegner verpflichtet sich, die beim Landgericht Dortmund (Az. 12 0 402/08) gegen Frau xxx anhängige Klage zurückzunehmen; die Antragstellerin verpflichtet sich, in dem dortigen Verfahren keinen Kostenantrag zu stellen.
4. Mit diesem Vergleich sind sämtliche wechselseitigen Rechte und Pflichten der Parteien, seien sie bekannt oder unbekannt, erledigt.
5. Dieses Verfügungsverfahren wird mit diesem Vergleich für erledigt erklärt.
6. Die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten des Vergleichs trägt der Antragsgegner. Die Kosten des Vergleichs trägt jede Partei selbst.“


Endabrechnung:

Abmahnung ausgesprochen 0 EUR
Gegenabmahnung kassiert 0 EUR
Kosten für den Mahnbescheid (nach Klagerücknahme) ca. – 100 EUR
Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht / Lizenz: – 650,-
Gerichtsverfahren 1.470 EUR (Unsere Kosten) +1.470 EUR (Kosten neuer Anwalt im Verfahren) + 196 Gerichtskosten) EUR = – 3136

_________________________
– 3886 EUR

Und die Moral von der Geschicht‘:

Abmahnen, das stimmt uns froh, ist nicht ohne Risiko.

One thought on “Wer A(bmahnung) sagt, muss auch b(ezahlt) werden – oder?!

  • Hallo,

    es tat richtig gut, dies zu lesen. Nachdem ich die unendlichen Abmahnungen sah, die ja viele kleine Online-Händler betreffen, machte mich das erst wütend, dann traurig und verzweifelt. Wie soll man da ganz klein anfangen, wenn einem für alles und jedes eine teure Abmahnung droht?

    Aber diese Geschichte hat mir wirklich Mut gemacht, der Spruch könnte passen auf „man sieht sich immer zwei Mal im Leben“. Warum sich nicht wehren? Warum die Gegenseite nicht mit ihren eigenen, fiesen Mitteln schlagen? Volle Pulle, und mit allen Mitteln. Der Gesetzgeber in Deutschland schafft es ja nicht, hier Gesetze zu schaffen, die kleinere Händler vor solchen Machenschaften schützt.

    Die Geschichte hat mir Mut gemacht, und gezeigt dass es auch ganz anders geht!

    Danke hierfür :)

    Gruss Mata Hari

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top