Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ wegen Verstöße auf der Plattform www.immobilienscout24.de

Aktuell werden erneut wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch die „Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbstständigen gewerblichen Mittelstand“ versendet. Konkret geht es um angeblich unvollständige Angaben im Impressum.

 

Immobilienscout24 ist eine Art Marktplatt im Bereich Immobilen. Auch gewerbliche Nutzer können im Rahmen einer Mitgliedschaft Objekte auf der Plattform anbieten.

Gefordert werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Kosten der Abmahnung.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

 

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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