Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Douglas & Luther Rechtsanwälte für Herrn Torsten Skarbina

Wir haben Kenntnis erlangt von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Douglas & Luther Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Torsten Skarbina (Inhaber von „TreppenShop24“). Davon betroffen ist ein konkurrierender Onlinehändler im Bereich B2C.

Gerügt wird irreführende Werbung durch die Ausführung „ab Werk“ in Bezug auf Lieferung von Treppen.

Von dem Abgemahnten sind eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert liegt bei 10.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Auch gilt es, die Höhe der Vertragsstrafe zu prüfen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Andernfalls drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Douglas & Luther Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Torsten Skarbina zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Top