Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Johann Tengg Zimmerei GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch Rechtsanwalt Ulrich W. Schmidt im Auftrag der Johann Tengg Zimmerei GmbH erfahren. Gerügt wird die Verwendung einer mangelhaften Widerrufsbelehrung bei einem Anbieter auf der Handelsplattform eBay im Bereich B2C.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 5.000 €.

Wir empfehlen, eine von RA Ulrich W. Schmidt formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen (Höhe der Vertragsstrafe prüfen!) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des Rechtsanwalts Ulrich W. Schmidt im Auftrag der Firma Johann Tengg Zimmerei zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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