Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Frauenheim-Enzmann im Auftrag des Herrn Wilfried Zschutschke

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Anwaltskanzlei Frauenheim-Enzmann für den Herrn Wilfried Zschutschke erfahren. Gerügt werden die angeblich fehlende Widerrufsbelehrung und fehlende Angabe des Grundpreises sowie die mangelhafte Eingabefehler-Belehrung. Die betreffende Handelsplattform ist eBay im Bereich B2C.

Vom Abgemahnten wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Wir empfehlen, eine von der Kanzlei Frauenheim-Enzmann formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen (Höhe der Vertragsstrafe prüfen!) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen kompetenten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch die Frauenheim Enzmann Rechtsanwälte im Auftrag des Herrn Wilfried Zschutschke zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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