Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kettschau & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Goodwheel GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Kanzlei Kettschau & Partner Rechtsanwälte im Auftrag der Goodwheel GmbH aus Soest erfahren. Betroffen ist ein Onlinehändler im Bereich B2C.

Gerügt werden u. a. Mängel bei der Angabe der Rücksendekosten, fehlerhafte Angaben bzgl. des Beginns der Widerrufsfrist sowie mangelhafte Versandkosten-Angaben („Versandkosten deutsche Inseln auf Anfrage“).

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 20.000 €.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Es gilt insbesondere, die Höhe der Vertragsstrafe zu prüfen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung der Kettschau & Partner Rechtsanwälte im Namen der Goodwheel GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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