Wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. wegen fehlender Angaben in eBay Shops

Wir haben Kenntnis von Abmahnungen des IDO Verbands wegen fehlender Angaben zum Mängelhaftungsrecht, Widerrufsbelehrung und Pflichtangaben die Speicherung von Vertragstexten betreffend. Adressat der Abmahnungen sind eBay Shop Inhaber. IDO macht Unterlassungsansprüche und Aufwendungsersatzansprüche geltend.

 

Der IDO Verband mit Sitz in Leverkusen vertritt nach eigenen Angaben die Interessen deutscher Online-Händler und Online-Freiberufler, indem er unter anderem Hilfestellungen zum sicheren Online-Auftritt gibt.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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