Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den IDO Interessenverband auf ebay

Aktuell werden vermehrt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch den IDO Interessenverband an Händler, die auf der Verkaufsplattform ebay ihre Waren anbieten, versendet.

Worum geht es?

Konkret geht es um diverse Informationspflichten, wie zum Beispiel zum Mängelhaftungsrecht, zur Datenspeicherung und zu den Versandkosten. Dem Schreiben ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, sowie die Aufforderung die Kosten der Abmahnung zu zahlen.

 

Sie sollten hier nicht vorschnell reagieren, denn es kommt auf die Details und den Einzelfall an.

 

Sie können sich schützen!

 

Als ebay-Händler haben Sie eine ganze Reihe von Informationspflichten zu erfüllen.

Besonders fehleranfällig sind Widerrufsbelehrung, allgemeine Geschäftsbedingungen, Anbieterkennzeichnung und Produktbeschreibung.

 

Damit es hier erst gar nicht zu Abmahnungen kommt, sollten Sie sich beraten lassen.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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