Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den VDL , Verband deutscher Lederindustrie e.V., Geschäftsführer Dr. Thomas Schröer, wegen Bezeichnung „Textilleder“

Erneut liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verband deutscher Lederindustrie e.V. vor. Nach eigenen Angaben vertritt der VDL die wirtschaftlichen und politischen Interessen der deutschen Lederhersteller. Gegenstand der Abmahnung ist der im Zusammenhang mit der Beschreibung eines Westernsattels verwendete Begriff „Textilleder“.

Durch den VDL wird beanstandet, dass es sich bei „Textilleder“ um eine Erfindung der Werbebranche handelt, um Kunststoff unter dem Eindruck es handele sich um Leder zu verkaufen. Dieses Vorgehen sei irreführend und daher wettbewerbswidrig. Außerdem wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert.

Tatsächlich gibt es jede Menge rechtliche Stolperfallen im Zusammenhang mit der korrekten Werbung und Bezeichnung von Lederimitaten und Textilien. Unter anderem zu beachten ist die Textilkennzeichenverordnung (Verordnung (EU= Nr. 1007/2011) und eine große Anzahl an einschlägiger Rechtsprechung in diesem Bereich.

Haben sie eine ähnliche Abmahnung erhalten? Vertreiben sie Textilerzeugnisse? Wir helfen ihnen gerne bei der Einhaltung der gesetzlich geregelten Kennzeichnungspflichten oder der Beratung im Zusammenhang mit einer bereits erhaltenen Abmahnung.

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