Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. wegen lebensmittelrechtlicher Angaben im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Weinen

Aktuell liegt uns wiederholt eine Abmahnung des Verbraucherschutzvereins gegen unlauteren Wettbewerb e.V. vor. Gerügt wird die fehlende Kennzeichnung von Allergenen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Wein und Weinerzeugnissen über einen Internetshop. Insbesondere werden fehlende Angaben über Sulfite bemängelt, aber auch die Nichteinhaltung verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Begleichung einer Kostenpauschale.

Beachten Sie, dass Unterlassungserklärungen oftmals viel zu weit formuliert ist.

Vertreiben Sie Weinerzeugnisse oder haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen gerne mit der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften oder dem Umgang mit einer erhaltenen Abmahnung.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

 

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