Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. erfahren. Betreffende Onlinehandel-Plattform ist eBay im Bereich B2C.

Gerügt wird ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) infolge der Nichtangabe eines Grundpreises beim Kosmetikartikel-Verkauf.

Von dem Abgemahnten sind eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte. Auch die Höhe der Vertragsstrafe ist zu prüfen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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