Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Kanzlei Beiten Burkhardt im Auftrag der Ubisoft GmbH

Haben Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten der Kanzlei Beiten Burkhardt erhalten? Unsere Vertragsanwälte beraten Sie hierzu gerne bundesweit.

Aktuell werden erneut Abmahnungen durch die Kanzlei Beiten Burkhardt versendet. Im speziellen Fall geht es um angebliche Wettbewerbsverstöße wegen nicht eingehaltener Vorschriften aus dem Jugendschutzgesetz.

Der Abmahnung ist im Entwurf eine Unterlassungserklärung beigefügt. Gefordert wird neben der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung, der Ersatz der Abmahnkosten.

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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