Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch die Rechtsanwälte der Kanzlei bock legal im Auftrag der Swatch Group AG (Designverletzung)

Aktuell haben wir Kenntnis von wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, die durch die Kanzlei bock legal http://www.bock-legal.de/ im Auftrag der Swatch Group AG versendet werden.

 

Konkret geht es um den Vorwurf der Designverletzung, sowie der Wettbewerbsverletzung.

Dem Schreiben enthält eine Kostenaufstellung in beachtlicher Höhe und einen Entwurf einer Unterlassungserklärung. Ob die Abmahnung berechtigt ist, bedarf stets einer Einzelfallprüfung, denn nur dann sollte eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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