Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Rechtsanwalt Sebastian Link für omnicom GmbH

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des RA Sebastian Link im Auftrag der omnicom GmbH Kenntnis genommen. Betroffen ist ein Anbieter auf der Onlinehandel-Plattform ebay im Bereich B2C.

Gerügt werden die mangelhafte Regelung der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel„), keine Angabe zur etwaigen Speicherung des Vertragstextes sowie falsche Ausführungen bezüglich der Widerrufsfrist.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 20.000 €.

Wir empfehlen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte. Hier gilt insbesondere, die Höhe der Vertragsstrafe zu prüfen.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch RA Sebastian Link im Namen der omnicom GmbH zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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