Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Sandhage Rechtsanwälte im Auftrag der Frau Heike Schmidt

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Frau Heike Schmidt erfahren. Diese wurde über die Sandhage Rechtsanwälte ausgesprochen. Betroffen ist ein Anbieter auf der Online-Handelsplattform eBay. Gerügt wird eine mangelhafte Widerrufsbelehrung bzgl. der Rücksendekosten („40-Euro-Klausel“).

Vom Abgemahnten wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsanwaltskosten verlangt. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Unsere Juristen empfehlen, eine von Rechtsanwalt Gereon Sandhage formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da diese zu Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie nicht ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und unter Umständen sehr hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte deshalb verpflichtet, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich frei zu entscheiden, ob er rechtlichen Beistand möchte.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die passende Vorgehensweise bei einer Abmahnung durch die Kanzlei Sandhage im Auftrag der Frau Heike Schmidt zu informieren.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich kompetente Hilfe!

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