Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V.

Wir haben Kenntnis genommen von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V

Betreffende Onlinehandel-Plattform ist eBay im „B2C„-Bereich.

Beanstandet wird die fehlende Grundpreis-Angabe beim Verkauf von Fertigpackungen, was einen Verstoß gegen die Preisangaben-Verordnung darstellt.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten verlangt.

Wir empfehlen Betroffenen, eine von der Gegenseite ausformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Auch ist es sinnvoll, die Höhe der Vertragsstrafe prüfen zu lassen. Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich einer unserer Vertragsanwälte bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung durch den Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e. V. aufzuklären.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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