Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des ehemaligen Rechtsanwalts Hans Hauser

 

Wir haben von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen des Herrn Hans Hauser, seines Zeichens ehemaliger Rechtsanwalt (bis zum Jahr 2004), Kenntnis genommen.

Einmal wird eine fehlerhafte Anbieterkennzeichnung (Impressum) in einem Online-Auftritt beanstandet.

In einem anderen Abmahnschreiben wiederum wird ein Immobilienmakler aufgrund falscher Nennung der Aufsichtsbehörde gemäß § 34 Gewerbe-Ordnung gerügt.

Von den Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren!

Ansonsten drohten eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren.

So steht jedem die Möglichkeit offen, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Falle einer Abmahnung durch den einst als Rechtsanwalt tätigen Hans Hauser zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich jetzt kompetente Hilfe!

 

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