Wettbewerbsrechtliche Abmahnung i. A. der Heine-Apotheke Blankenese (Carola Gonzalez)

 

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag der Heine-Apotheke Blankenese (Carola Gonzalez) mit Sitz in der Hansestadt Hamburg Kenntnis erlangt. Ausgesprochen wurde die Abmahnung von der Kanzlei Richter Süme Rechtsanwälte.

Betroffen ist ein Onlinehändler, der auf der Plattform eBay Sexualhygiene-Artikel an Privatpersonen (Bereich „B2C“) verkauft.

Beanstandet wird ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PrAngV) durch fehlende Grundpreis-Angabe.

Von dem Abgemahnten sind die Unterzeichnung und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsverfolgungskosten gefordert.

Der Gegenstandswert beträgt unserer Information nach 10.000 €.

Wir empfehlen Ihnen, eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, weil sie zu Nachteilen führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren! Es drohen eine gerichtliche einstweilige Verfügung und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise im Fall einer Abmahnung im Namen der Heine-Apotheke Blankenese (Carola Gonzalez) zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich noch heute kompetente Hilfe!

 

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