Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Bodum AG

Uns liegt die Information über eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Namen der Firma Bodum (Schweiz) AG mit Sitz in Triengen vor, welche unter anderem Kaffeebereiter verkauft. Diesbezüglich wird der vermeintliche Vertrieb einer Produktkopie gerügt. Die betreffende Online-Plattform ist Amazon im Handelsbereich B2C.

Von dem Abgemahnten sind die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 100.000 €.

Betroffene sollten eine vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben, da sie zu Nachteilen führen könnte.

Sie sollten eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Auftrag der Bodum AG zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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