Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Coty Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment

Aktuell liegt uns eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag der Coty Germany GmbH durch die Rechtsanwälte Lubberger Lehment vor.

Die Coty Germany GmbH vertreibt nach eigenen Angaben Markenparfums verschiedener Marken. Darunter auch Klassiker der Marken Calvin Klein, Davidoff, Jil Sander etc. Weiterhin wird angegeben, dass man im Rahmen einer allgemeinen Marktkontrolle auf den nunmehr abgemahnten Shop aufmerksam geworden sei und dabei insbesondere auf diverse Siegel gestoßen sei, darunter auch ein Siegel mit dem Wortlaut „ Kaufen Sie nur Original Produkte“. Das Siegel wird von der Marketingagentur Youngcom GmbH vergeben, die nach eigenen Angaben gemeinsam mit Online-Händlern für Aufklärung bei den Verbrauchern sorgen möchte. Mit dem Siegel solle der Shop sein Engagement gegen Marken- und Produktpiraterie zeigen. Angaben dazu, ob von Seiten der Markenpiraten tatsächlich etwas geprüft wird, gibt es auf deren Homepage nicht.

Sodann wird dargelegt, dass die Verwendung des Siegels den Tatbestand des § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG erfülle. Die Täuschung sei darin zu sehen, dass der Verbraucher bei dem Siegel aufgrund einer Gesamtschau erwarte, dass eine unabhängige Organisation zum Schutz von Markenprodukte n den Shop überprüft habe, was nicht der Fall sei.

Gefordert werden sodann die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Tragung der Kosten der Abmahnung.

 

Haben Sie eine ähnliche Abmahnung erhalten?

Das weitere Vorgehen ist entscheidend. Nehmen Sie die gesetzten Fristen ernst und setzen Sie sich mit einem spezialisierten Anwalt in Verbindung. Ob es ratsam ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben Bedarf stets einer Prüfung durch einen Anwalt. Nehmen Sie bitte nicht eigenständig Kontakt zur Gegenseite auf oder unterschreiben eine, womöglich aus dem Internet heruntergeladene Unterlassungserklärung, die nichts mit dem konkreten Fall zu tun hat.

 

 

Unsere Vertragsanwälte empfehlen:

Unterschreiben Sie niemals ungeprüft eine vom Abmahner vorformulierte Unterlassungserklärung, denn diese ist oft deutlich zu weitgehend formuliert! Finger weg auch von sogenannten „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet, die nichts mit Ihrer konkreten Abmahnung zu tun haben!

Anderenfalls drohen hohe Folgekosten, da eine Unterlassungserklärung Sie lebenslang gegenüber dem Abmahner verpflichtet und schon kleinste Fehler oder Unachtsamkeiten zu Vertragsstrafen in vier- bis fünfstelliger Höhe führen können!

Rufen Sie uns kostenlos an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie werden umgehend von einem in Abmahnangelegenheiten erfahrenen Rechtsanwalt zurückgerufen und über Ihre rechtlichen Möglichkeiten umfassend informiert. Soweit innerhalb des Telefonats auch Rechtsauskünfte erteilt werden, so übernimmt die Kosten hierfür it-recht-PLUS.

Für Sie ist das Telefonat in jedem Fall kostenfrei!

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