Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Joachim Heine

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag des Herrn Joachim Heine erfahren. Beanstandet wird das Fehlen von Warnhinweisen bezüglich des Vertriebs von Lithium-Batterien.

Von dem Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Anwaltskosten gefordert.

Wir empfehlen, eine mitgeschickte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da sie zu Nachteilen (z. B. Gefahr einer erhöhten Vertragsstrafe) führen könnte.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten Sie niemals ignorieren, denn dann drohen gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbunden hohe Kosten.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Vereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich am Telefon zu informieren und so jedem die Möglichkeit zu geben, sich für einen besonders qualifizierten rechtlichen Beistand zu entscheiden.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Vertragsanwalt bei Ihnen, um Sie über die geeignete Vorgehensweise bei einer Abmahnung im Namen des Herrn Joachim Heine zu unterrichten.

Bitte nutzen Sie unser Angebot und sichern Sie sich kompetente Hilfe!

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