Wettbewerbsrechtliche Abmahnung im Auftrag des Herrn Rüdiger Knauft

Wir haben von einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung (Bereich B2C) im Auftrag des Herrn Rüdiger Knauft erfahren. Dabei geht es um fehlende Angaben zum Rohstoffgehalt beim Vertrieb von Textilerzeugnissen.

Vom Abgemahnten werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung entstandener Rechtsanwaltskosten gefordert. Der uns berichtete Gegenstandswert beträgt 10.000 €.

Betroffenen empfehlen wir, die von der Gegenseite in diesem Fall formulierte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft zu unterschreiben, da dies Nachteile zur Konsequenz haben könnte, z. B. die Zahlung einer erhöhten Vertragsstrafe. Vertrauen Sie außerdem „modifizierten Unterlassungserklärungen“ aus dem Internet grundsätzlich nicht.

Eine Abmahnung und die darin gesetzte Frist sollten niemals ignoriert werden, weil dann gerichtliche einstweilige Verfügungen und damit verbundene Folgekosten drohen.

In der mit it-recht-PLUS getroffenen Rahmenvereinbarung haben sich unsere Vertragsanwälte daher gerne bereit erklärt, Abgemahnte kostenlos und unverbindlich telefonisch zu informieren und so jedem die Chance auf einen juristischen Beistand zu geben.

Wenn Sie unser Kontaktformular ausfüllen, meldet sich ein Rechtsanwalt bei Ihnen, um Sie über eine geeignete Vorgehensweise im Falle einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung im Auftrag des Herrn Rüdiger Knauft zu unterrichten.

Nutzen Sie unser Angebot und holen Sie sich Hilfe!

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